Wird einem Berufskraftfahrer wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen und kündigt der Arbeitgeber daraufhin das Arbeitsverhältnis, weil er den Mitarbeiter nicht mehr beschäftigen kann, so ist bei der Entscheidung über das beantragte Arbeitslosengeld davon auszugehen, dass ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Ursache der Arbeitslosigkeit ist. Grundsätzlich kann daher in derartigen Fällen eine Sperrzeit angeordnet werden. Fehlt es