Ein an Krebs im Endstadium erkrankter Mann heiratete am Krankenbett seine langjährige Lebensgefährtin und setzte sie als seine Alleinerbin ein. Wenige Wochen nach der Heirat starb er. Der Rentenversicherungsträger lehnte die beantragte Witwenrente mit der Begründung ab, es habe sich offensichtlich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung. Stirbt ein Rentenversicherter