Aufwendungen für Betriebsfeste unterliegen dann nicht der Lohnsteuer, wenn pro Mitarbeiter höchstens 110 Euro anfallen. Eine Partnergesellschaft von Rechtsanwälten machte geltend, dass die seit 2002 geltende Grenze wegen der allgemeinen Preissteigerung dringend erhöht werden müsste. Sie verlangte, dass die in ihrem Fall angefallenen 200 Euro pro Teilnehmer an der Betriebsveranstaltung nicht zu versteuern sind. Das