Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten und gegenüber Vereinen erbringt, unterliegen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Umsatzsteuer. Urteil des BFH vom 21.11.2013 Aktenzeichen: V R 11/11 DB 2014, 759 DStR 2014, 700