Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist eine der unsichersten Methoden zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren eines Polizeifahrzeugs über eine Strecke von 500 Metern ist im Bußgeldverfahren nicht verwertbar, wenn die Messstrecke keinen geraden Verlauf aufweist, sondern eine S-Kurve darstellt, die zunächst bergab und dann wieder bergauf geht, und wenn der Abstand zwischen den