Einem Verbraucher, der von einem Unternehmen einen unerbetenen Werbeanruf erhält, steht ein Anspruch auf Unterlassung und bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anrufenden zu. Vor Gericht muss er jedoch darlegen, dass es sich tatsächlich um einen Werbeanruf gehandelt hat. Nicht ausreichend ist es, wenn der Angerufene in seiner Klage vorträgt, innerhalb