Ein Verbraucherschutzverein klagte gegen ein Mobilfunk-Service-Provider-Unternehmen, um diesem eine in der Branche weit verbreitete Vertragsklausel zur Rechnungserstellung zu untersagen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Klage jedoch als unbegründet ab. Die Klausel „… mit diesen Tarifen akzeptiert der Kunde, dass er eine Online-Rechnung erhält; es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden“ beinhaltet