Stützt der Strafrichter seine Überzeugung vom Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (länger als 1 Sekunde Rot) auf die Entfernungsschätzungen eines Zeugen (hier: Polizeibeamter), sind angesichts der weitreichenden Folgen einer Verurteilung (300 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot) an die Begründung des Urteils besonders hohe Anforderungen zu stellen. Entfernungsangaben, die nicht auf Messungen, sondern ausschließlich auf visuellen