Bewegt sich ein älterer Mensch als Fußgänger am Straßenrand erkennbar in Richtung eines Fußgängerüberwegs, so muss ein herannahender Kraftfahrer jederzeit damit rechnen, dass die Person unvermittelt den Fußgängerüberweg betritt, ohne auf das weitere Verkehrsgeschehen zu achten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Verhalten des betagten Fußgängers folgenlos bleibt. Auch ein älterer Mensch darf an einem