Wird ein als Personenkraftwagen (hier VW-Bus) zugelassenes Fahrzeug durch die Beseitigung der hinteren Sitze und den Einbau von Regalen und Haltevorrichtungen auf Dauer zu einem Werkstattwagen umgebaut, verliert er seine Eigenschaft als „Pkw“ im Sinne des Zulassungsrechts und damit die Betriebserlaubnis. Gegen den Halter und Fahrer kann wegen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, das nicht für