Ein Autofahrer wich nachts auf der Autobahn mit einem gemieteten BMW 318 einem über die Fahrbahn laufenden Fuchs aus und kam dadurch von der Straße ab. Das Mietwagenunternehmen verlangte aufgrund der Mietbedingungen den Ersatz des Fahrzeugschadens, da der Kunde den Unfall angeblich grob fahrlässig herbeigeführt hatte. Dieser Argumentation schloss sich der Bundesgerichtshof nicht an. Ein