Das Verbot der Teilnahme an Kraftfahrzeugrennen gilt auch für sogenannte „wilde“ Kraftfahrzeugrennen bzw. nicht organisierte Spontanrennen, bei denen sich die Beteiligten während einer Fahrt durch Handzeichen, Handyverständigung o.Ä. zu einer Wettfahrt entschließen. Neben einer Geldbuße von 400 Euro ist in diesen Fällen im Regelfall auch ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen. Von dem Fahrverbot