Nachdem einem Autofahrer die Nummernschilder seines Pkws einige Male gestohlen wurden, schraubte er bei längerem Parken im öffentlichen Verkehrsraum die Kennzeichen ab und legte sie deutlich sichtbar hinter die Front- und Rückscheibe des Wagens. Da er der mehrmaligen Aufforderung der Straßenverkehrsbehörde, die Verkehrsschilder ordnungsgemäß anzubringen, nicht nachkam, wurde sein Fahrzeug zwangsweise stillgelegt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte