Das Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte dem Land Hessen im Rahmen eines von einem Landwirt eingeleiteten Eilverfahrens die Veröffentlichung aller Daten von Subventionsempfängern im Internet und diese Daten zur Veröffentlichung weiterzugeben. Die Verordnung sollte eine Verbesserung der Kontrolle der verwendeten Mittel und die Verhütung von Unregelmäßigkeiten durch diese Maßnahme herbeiführen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter handelt es sich