Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat wichtige Richtlinien für die Abwälzung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger aufgestellt. Gemeinden können Reinigungs-, Räum- und Streupflichten grundsätzlich auf die Anlieger abwälzen. Die insoweit bestehende Verpflichtung der Gemeinde bleibt jedoch bestehen oder lebt wieder auf, wenn die Abwälzung auf die Anlieger nicht möglich ist oder nachhaltig fehlschlägt. Die Abwälzung der Reinigungs-,