Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass eine landesrechtliche Begrenzung der Samstagsarbeit in Einzelhandelsgeschäften verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Sie stellt insbesondere keinen Verstoß gegen die Unternehmer- und Vertragsfreiheit dar. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG ermöglicht es, dem Landesgesetzgeber (hier Thüringen), sachgerechte Regelungen zum Ladenschluss zu treffen. Hierunter fallen auch Einschränkungen, die