Insbesondere in Großstädten wie in Berlin haben Wohnungseigentümer entdeckt, dass sich mit kurzzeitigen Vermietungen an Touristen eine höhere Rendite erzielen lässt als mit einer festen Vermietung. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, dass die nach einer bauaufsichtlichen Kontrolle festgestellte Nutzung mehrerer Wohnungen in einem Mietshaus als Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet gegen das