Bei der Veranstaltung von Volksfesten sehen sich die Gemeinden oft einer erheblich größeren Anzahl von Bewerbern gegenüber, als auf dem zur Verfügung stehenden Platz untergebracht werden können. Daher müssen immer wieder Schausteller, die sich um einen Standplatz beworben haben, nach den bestehenden Vergaberichtlinien abgelehnt werden, was nicht selten zu Klagen führt. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat