Ein Autofahrer, dem wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille der Führerschein entzogen wurde, stellte nach Ablauf der Sperrfrist einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorzulegen, ob er Alkoholgenuss und das Führen nicht nur eines Kraftfahrzeuges, sondern auch eines Fahrrads trennen kann. Nachdem sich der