Die Benutzung einer fremden Marke bzw. einer geschäftlichen Bezeichnung als so genannter Meta-Tag im Quellcode einer Website kann eine rechtsverletzende Gebrauchshandlung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG (Markengesetz) darstellen. Insbesondere häufig über Suchmaschinen eingegebene Begriffe werden oftmals offen oder versteckt auf einer Internetseite verwendet, um so unter Ausnutzung des