Ein Internethändler wurde vom Landgericht Bochum gleich wegen zweier wettbewerbswidriger Werbeaktionen zur Unterlassung verurteilt. Im ersten Fall wurde eine Schutzhülle für ein Apple-I-Phone für 7,99 Euro angeboten. Daneben stand ein durchgestrichener Preis von 29,99 Euro mit einem Sternchenhinweis, wonach es sich dabei um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) handeln sollte. Es stellte sich heraus,