Ist wegen eines Wettbewerbsverstoßes eine Abmahnung in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt und ist die vom Unterlassungsschuldner unterschriebene Erklärung erst nach Ablauf der für die Abgabe gesetzten Frist beim Unterlassungsgläubiger eingegangen, stellt sich die Frage, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat, wenn unmittelbar nach Fristablauf bereits Klage beim zuständigen Gericht eingereicht wurde. Kann der Unterlassungsgläubiger