Ein Internethändler handelt irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn er auf seiner Seite ein Sicherheitspaket anbietet und dabei farblich herausgestellt das Angebot als „kostenlos“ bezeichnet, mit der Bestellung jedoch der Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestlaufzeit bis zu 24 Monaten verbunden ist und der Verbraucher nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten, in der der Vertrag