Ein werbemäßiger Vergleich des günstigeren Verkaufspreises mit der höheren Preisempfehlung des Herstellers erweckt beim Kunden in der Regel den Eindruck eines besonders günstigen Angebotes. Eine derartige Bezugnahme setzt daher voraus, dass die Preisempfehlung vom Hersteller auch noch zum Zeitpunkt der Werbeaktion besteht. Laut Oberlandesgericht Köln ist eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) entfallen, „wenn ein nicht in