Ein Bildzeichen, das nur aus üblichen dekorativen Elementen der Waren besteht, für die der Markenschutz beansprucht wird, ist auch dann nicht als Marke eintragungsfähig, wenn sich auf dem Markt noch keine mit dem angemeldeten Zeichen vollständig übereinstimmende Gestaltung findet. Der Bundesgerichtshof lehnte daher die Eintragungsfähigkeit einer Verpackungsgestaltung für Schreibartikel, bestehend aus einem rechteckigen Farbfeld, das