Der Rechtsanwalt kann eine sogenannte Terminsgebühr verlangen, wenn er einen Termin in Verhandlungsbereitschaft wahrnimmt. Mit dem Gebührentatbestand wird ein Anreiz für die beteiligten Anwälte geschaffen, in jeder Phase des Verfahrens bemüht zu sein, durch geeignete Verhandlungen zur Beendigung des Verfahrens beizutragen und hierdurch ggf. die Justiz zu entlasten. Eine Besprechung der Angelegenheit erfordert auch bei