Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr Kraftstoff als der Hersteller angibt, kann der Käufer den Wagen zurückgeben. In dem vom Landgericht München entschiedenen Fall stellte ein Gutachter bei einem Mercedes Typ E 320 CDI je nach Fahrweise einen erhöhten Spritverbrauch von bis zu 35 Prozent fest. In diesem Zusammenhang wies das Gericht darauf hin,