Wer durch eine falsche Medienberichterstattung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt wird, kann vom Verantwortlichen eine Gegendarstellung im selben Medium verlangen. Das Kammergericht Berlin hat ausführlich zu der Frage Stellung genommen, welche Anforderungen hinsichtlich Form und Umfang an eine derartige Gegendarstellung zu stellen sind: Die Schriftgröße einer Gegendarstellung hat grundsätzlich der Größe des Textes zu entsprechen,