Ein vom Unfallgeschädigten beauftragter Sachverständiger legt bei seiner Kalkulation stets die von einer Fachwerkstatt berechneten Preise zugrunde. Hiergegen setzen sich die Haftpflichtversicherungen zunehmend dadurch zur Wehr, dass sie den Geschädigten auf eine ohne weiteres zugängliche, günstigere und dabei gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen. Diese Praxis wurde in der Vergangenheit von einer Reihe von Instanzgerichten gebilligt. Das Kammergericht