Die unterbliebene Rückgabe einer gemieteten Video-CD zum vereinbarten Zeitpunkt stellt in der Regel noch keine strafbare Unterschlagung dar. Erst wenn feststeht, dass der Entleiher mit Zueignungsabsicht gehandelt hat, kann ein strafbares Verhalten angenommen werden. Hinweis: Die strafrechtliche Beurteilung der Unterlassung einer geschuldeten Rückgabe ist von der zivilrechtlichen Verpflichtung des Kunden zur Rückgabe und ggf. von