Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss es ein Grundstückseigentümer dulden, dass der Stromversorger auf seinem Grundstück Leitungen verlegt, die der Versorgung anderer Anlieger dienen. Von dem Stromversorger kann selbst dann nicht verlangt werden, das Kabel vorrangig im Straßenbereich zu verlegen, wenn er einen Rechtsanspruch auf Genehmigung einer Leitungsverlegung im Straßenraum hat. Solange die Entscheidung der