Im Juni 2004 verunfallte der Sattelschlepper eines größeren Speditionsunternehmens. Der Fahrer des Fahrzeugs verlor im niederländischen Kerkrade auf einer innerörtlichen Straße bei 6,8 Prozent Gefälle die Kontrolle über das Fahrzeug, weil die Bremsen insgesamt versagten, und fuhr in einen Supermarkt. Dabei fanden sowohl der Fahrer als auch zwei Personen in dem Supermarkt den Tod. Die Bremsprobleme an der Zugmaschine waren in der Firma bekannt. Eine Woche vor dem tödlichen Unfall hatte der leitende Mitarbeiter der firmeneigenen Kfz-Werkstatt den Juniorchef der Firma nach einer von ihm durchgeführten Bremsprobe auf den desolaten Zustand der Bremsen hingewiesen und dabei geäußert, das Fahrzeug sei nicht mehr beherrschbar, damit könne nicht mehr gefahren werden. Der Juniorchef ließ sich darauf jedoch nicht ein, sondern bestand darauf, dass der Fahrer die vorgesehenen Fahrten weiter durchführte.
Aufgrund dieses Sachverhalts verurteilte das Landgericht den Juniorchef wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun als offensichtlich unbegründet verworfen.
Beschluss des BGH vom 06.03.2008
Aktenzeichen: 4 StR 669/07
Pressemitteilung des BGH