Wer einen technischen Defekt einer automatischen SB-Tankstelle ausnutzt, um sein Fahrzeug ohne Bezahlung zu betanken, macht sich eines Computerbetrugs strafbar. Das Oberlandesgericht Braunschweig verurteilte eine Autofahrerin, die zufällig herausgefunden hatte, dass Tankfüllungen für mehr als 70 Euro nicht von ihrem Konto abgebucht werden, und daraufhin ca. 30 Tankfüllungen für 71 bis 80 Euro für verschiedene Fahrzeuge entnahm. Die Höhe der Strafe hat nun die Vorinstanz festzusetzen.
Urteil des OLG Braunschweig vom 12.10.2007
Aktenzeichen: Ss 64/0
Pressemitteilung des OLG Braunschweig