Mithilfe einer sogenannten Containersignatur können mehrere Dateien gesammelt elektronisch unterzeichnet, also mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen werden.
Das Bundessozialgericht weist darauf hin, dass die Containersignatur bereits seit dem 1.1.2018 im elektronischen Rechtsverkehr unzulässig ist. Die Rechtsänderung durch die Verordnung zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERVV) wurde in der Praxis bisher nicht hinreichend wahrgenommen. Sie kann leicht zum Versäumen von Fristen führen, wenn sie weiterhin bei Schriftsätzen an Gerichte und Behörden verwendet wird.
Beschluss des BSG vom 09.05.2018
Aktenzeichen: B 12 KR 26/18
BSG online