Ein Bankkunde, schloss einen Darlehensvertrag über 40.000 Euro ab. Zunächst kam er seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nach. Als noch ein Rest von 28.000 Euro offenstand, stellte er jedoch die Ratenzahlungen ein und berief sich auf die Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages. Er behauptete, von Anfang an nicht zur Rückzahlung in der Lage gewesen zu sein und sich beim Vertragsschluss in einer Zwangslage befunden zu haben.
Für das Landgericht Coburg war dies nicht nachvollziehbar. Im Zeitpunkt der Kreditaufnahme stand der Mann in einem langjährigen und ungekündigten Arbeitsverhältnis. Entscheidend für das Gericht war ferner, dass er die von der Bank für den Fall von Zahlungsproblemen angebotene Restschuldversicherung abgelehnt hatte und auch nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatte. Im Ergebnis wurde er zur Rückzahlung des Restdarlehens verurteilt.
Urteil des LG Coburg vom 06.04.2010
Aktenzeichen: 22 O 193/09
Wirtschaftswoche Heft 25/2010, Seite 99