Eigentümer eines Wohnhauses haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz keinen Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, ihre Müllbehältnisse dauerhaft auf die Straße zu stellen, wenn auf dem Grundstück entsprechender Platz zur Verfügung steht. Mülltonnen und Container im Verkehrsraum stellen Hindernisse dar, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können.
Urteil des VG Koblenz vom 11.12.2012
Aktenzeichen: 4 K 484/12.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz