Zwei Monate nach Erwerb eines 10 Jahre alten Ford Galaxy für 3.000 Euro brannte der Motorraum des Wagens wegen einer undichten Stelle in der Kraftstoffzuleitung aus. Für das Oberlandesgericht Celle stellt eine Leckage der Kraftstoffzuleitung auch bei einem 10 Jahre alten Gebrauchtwagen keinen gewöhnlichen Verschleiß, sondern einen gewährleistungspflichtigen Mangel dar. Der Gebrauchtwagenhändler musste den Wagen zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Neben dem Rücktrittrecht sprach das Gericht dem Käufer auch einen Anspruch auf Nutzungsausfall für die Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges zu.
Urteil des OLG Celle vom 16.04.2008
Aktenzeichen: 7 U 224/07
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