Im Arbeitskampf wird häufig mit „harten Bandagen“ gekämpft. Dabei sind auch zugespitzte Äußerungen hinzunehmen. Ein Arbeitgeber versuchte sich gegen Sprechchöre von streikenden Mitarbeitern in Reimform, in denen es u.a. hieß, dass der Arbeitgeber sie „betrüge“ bzw. „bescheiße“, zur Wehr zu setzen und verklagte die streikführende Gewerkschaft auf Unterlassung derartiger Äußerungen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hielt die durchaus recht drastischen Äußerungen noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt und wies die Klage ab.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 17.08.2012
Aktenzeichen: 8 SaGa 14/12
ArbuR 2012, 375