Ein mittelständisches Unternehmen ließ sich auf Anraten der Deutschen Bank auf hochriskante Spekulationen mit sogenannten Zinsswaps ein. Der Erfolg dieser Anlage hängt davon ab, wie sich die Differenz zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen entwickelt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart sah in diesen Zinsswaps eine Art von Glücksspiel, in dem der oft wenig sachkundige Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen seine Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen praktisch eine Wette über die Zinsentwicklung eingeht. Auf diese Risiken wurde der Anleger beim Vertragsschluss nicht ausreichend deutlich hingewiesen. Da auch die Informationsunterlagen des Geldinstituts inhaltlich fehlerhaft waren, verneinte das Gericht ein Mitverschulden des Kunden. Die Deutsche Bank muss dem Unternehmen nun den entstandenen Verlust von immerhin 1,5 Millionen Euro ersetzen.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.02.2010
Aktenzeichen: 9 U 164/08
Pressemitteilung des OLG Stuttgart