Die Deutsche Fußball Liga wollte einer Versicherung gerichtlich untersagen lassen, in ihrer Werbung eine der offiziellen Meisterschale des DFB nachempfundene Trophäe zu verwenden, die während des Spots „Riestermeister“ von einem bekannten Nationalspieler jubelnd hochgehalten wird. Der Bekanntheitsschutz für eine Marke setzt voraus, dass das Zeichen als Marke und nicht lediglich als abstraktes Symbol für ein bestimmtes Ereignis bekannt ist. Demnach genießt die Meisterschale keinen rechtlichen Markenschutz (bestätigt durch BGH I ZR 201/09).
Urteil des OLG München vom 19.11.2009
Aktenzeichen: 29 U 2835/09
SpuRt 2010, 155
GRUR-RR 2010, 429