Eine Stellenanzeige mit dem Wortlaut „Geschäftsführer gesucht“ stellt eine unzulässige geschlechtsbezogene Benachteiligung dar. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach einer abgelehnten Bewerberin deshalb nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Bewerbungsverfahren in Höhe von rund 13.000 Euro zu.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011
Aktenzeichen: 17 U 99/10
DB 2011, 2256
ZIP 2011, 1979