Ein mittelständiges Unternehmen suchte mittels Stellenanzeige einen neuen Geschäftsführer. Der Anzeigentext enthielt das Wort „Geschäftsführer“ ohne weitere Zusätze, wie „/in“ oder „m/w“. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wertete dies wegen Diskriminierung weiblicher Bewerberinnen als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Richter sprachen einer abgelehnten Bewerberin deswegen eine Entschädigung zu, da das Unternehmen nicht nachweisen konnte, dass das Geschlecht der abgelehnten Klägerin, die sämtliche Einstellungsvoraussetzungen erfüllt hätte, bei der Auswahl keine Rolle gespielt hatte.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011
Aktenzeichen: 17 U 99/10
DB 2011, 2256
GmbHR 2011, 1147