Die Dresdner Bank wurde vom Landgericht Hamburg dazu verurteilt, einem Zertifikat-Anleger wegen des Verlustes seiner Geldanlage Schadensersatz in Höhe von ca. 12.000 Euro zu bezahlen. Bei dem verkauften „Dresdner Alpha Express Zertifikat II“ handelte es sich entgegen den Angaben des Bankberaters um ein „reines Spekulationspapier mit Wettcharakter“ und war für den Anleger somit völlig ungeeignet.
Urteil des LG Hamburg vom 15.12.2008
Aktenzeichen: 318 O 04/08
Pressemitteilung des LG Hamburg