Als „grotesk“ bewertete das Oberlandesgericht Nürnberg den Vorschlag eines Finanzierungsberaters, beim Kauf eines Reihenhauses durch eine Familie mit einem Monatseinkommen von lediglich 2.400 Euro das vollständig fehlende Eigenkapital durch den Erwerb einer weiteren, voll finanzierten Eigentumswohnung zu ersetzen, um gegenüber der Bank als „kreditwürdig“ zu erscheinen. Das Gericht verurteilte den „windigen“ Berater wegen „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zur Rückgängigmachung des Wohnungskaufs und zum Ersatz des entstandenen Schadens.
Urteil des OLG Nürnberg vom 23.03.2011
Aktenzeichen: 2 U 417/10
Pressemitteilung des OLG Nürnberg