Nach einem Urteil des Amtsgerichts München muss der Mieter bei einem unstreitig erforderlichen Austausch von undichten Fenstern den Einbau von weißen Fenstern dulden, auch wenn die ursprünglichen Fenster in einer anderen Farbe (hier „Eiche braun“) gefertigt waren. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist dem Vermieter hinsichtlich der Wahl von neuen Fenstern ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen, der ohne Weiteres auch den Austausch von braunen Holzrahmenfenstern in weiße Kunststofffenster umfasst.
Urteil des AG München vom 11.12.2012
Aktenzeichen: 473 C 25342/12
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