Ein Vater öffnete die linke Hintertür seines Pkws, um sein Kind anzuschnallen. In dem Augenblick als von hinten ein Lkw dicht daneben vorbeifuhr, öffnete sich die Tür ganz und wurde von dem Lkw abgerissen. Letztlich blieb ungeklärt, ob der Vater die Tür aufgestoßen hatte oder diese durch den Windsog des vorbeifahrenden Lastwagens aufgerissen wurde. Auch im zweiten Fall ist – so der Bundesgerichtshof – von einem Mitverschulden des Pkw-Fahrers auszugehen, da er die Tür nicht festgehalten hatte. Dem Lkw-Fahrer war anzulasten, dass er den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hatte. Im Ergebnis wurde der Schaden hälftig geteilt.
Urteil des BGH vom 06.10.2009
Aktenzeichen: VI ZR 316/08
EBE/BGH 2009, 356