Das Verwaltungsgericht Gießen hat entschieden, dass auch die seit Kurzem auf den Markt gebrachten elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten) unter das Rauchverbot des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes fallen und somit einem Lehrer das Rauchen einer E-Zigarette auf dem Schulgelände untersagt werden kann. Auch wenn von dieser Art von Zigaretten keine Gefahr des Passivrauchens ausgeht, dient das Rauchverbot generell der Prävention. Schüler sollen durch das schulische Vorbild von Lehrern nicht in Versuchung geführt werden, etwas nachzuahmen, das nach Expertenmeinungen ein gesundheitliches Gefährdungspotenzial aufweist.
Urteil des VG Gießen vom 20.02.2013
Aktenzeichen: 5 K 455/12.GI
Pressemitteilung des VG Gießen