Plagiate (sogenannte Fakes) insbesondere von Bekleidungsartikeln sind auf Auktionsplattformen wie eBay nach wie vor weit verbreitet. Zumindest gewerblichen Anbietern ist der Verkauf derartiger Produkte gesetzlich untersagt. Werden solche Artikel von Privatpersonen weiterverkauft, muss aber auf die Tatsache, dass es sich um ein Imitat handelt, ausdrücklich hingewiesen werden. Gibt der eBay-Verkäufer einer Handtasche bei der Produktbeschreibung an, er sei „von der Originalität überzeugt“, kann der Käufer nicht erwarten, dass es sich um Originalware handelt.
Urteil des AG Hannover vom 03.07.2008
Aktenzeichen: 506 C 235/08
ITRB 2008, 249