Bricht der Verkäufer eine eBay-Auktion nach kurzer Zeit wieder ab, kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem bis dahin Höchstbietenden zustande. Daran ändert auch ein für den Verkäufer äußerst ungünstiger Kaufpreis nichts. Gleichwohl ist der Anbieter in einem derartigen Fall nicht chancenlos, wie ein vom Oberlandesgericht Koblenz entschiedener Fall zeigt.
Der Verkäufer eines fast neuen Porsches hatte die Auktion, bei der er ohne Einschränkung ein Mindestgebot von 1 Euro angegeben hatte, nach kurzer Zeit wieder abgebrochen, obwohl bereits ein Gebot über 5,50 Euro vorlag. Der Höchstbietende verlangte die Erfüllung des Kaufvertrags und später, nachdem der Anbieter den Sportwagen anderweitig für 73.450 Euro verkauft hatte, Schadensersatz in dieser Höhe. Das Gericht sah das Zahlungsbegehren des Ersteigerers als rechtsmissbräuchlich an. Niemand kann erwarten, einen neuwertigen Sportwagen der Luxusklasse für ein paar Euro erwerben zu können.
Beschluss des OLG Koblenz vom 03.06.2009
Aktenzeichen: 5 U 429/09
DAR 2009, 525