Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass deutsche Finanzbehörden Hausdurchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen dürfen. Das Gericht sah durch die Durchsuchungsmaßnahme die Rechte des betroffenen Steuersünders aus Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht als verletzt an.
Urteil des EGMR vom 06.10.2016
Aktenzeichen: 33696/11
Pressemitteilung des EGMR